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Leistungen der Krankenbehandlung werden als Sachleistungen erbracht, soweit sich aus diesem Buch, dem Fünften Buch oder dem Neunten Buch nichts Abweichendes ergibt.
Geschädigte erhalten Sachleistungen ohne Beteiligung an den Kosten. Dies gilt nicht für nach § 42 Absatz 2 erbrachte Sachleistungen.
Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung nach Kapitel 5,
Die Leistungserbringer der Krankenbehandlung nach § 42 haben Anspruch auf die Vergütung, die für die Krankenbehandlung der Versicherten der gesetzlichen…
die anerkannte Schädigungsfolge.
In den Fällen, in denen nach Artikel 20 Abs. 1 und 2 des Abkommens in der Bundesrepublik Deutschland ein Träger der Krankenversicherung Sachleistungen gewährt,…
die Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung nach Kapitel 5,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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