Saarländisches Geodateninfrastrukturgesetz (SGDIG)[1] Vom 1. Juli 2009
Dieses Gesetz schafft den rechtlichen Rahmen für den Ausbau und den Betrieb einer Geodateninfrastruktur im Saarland als Bestandteil der nationalen Geodateninfrastruktur.
§ 1 SGDIG
§ 1 SGDIGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen