BSG, B 9 SB 17/22 BBeschluss v. 2022-08-30 · § 103 SGG
(Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Ablehnung der Verlängerung einer Stellungnahmefrist durch das Gericht - Obliegenheit zur Gehörsverschaffung - Einreichung der beabsichtigten Stellungnahme bei Gericht trotz Ablehnung der Fristverlängerung - Möglichkeit zur Abgabe von Schriftsätzen bis zur Entscheidung des Gerichts - Amtsermittlungsgrundsatz - Übergehen von Beweisanträgen - Anhörungsmitteilung nach § 153 Abs 4 S 2 SGG - Erforderlichkeit der Stellung neuer oder Aufrechterhaltung früherer Beweisanträge - Darlegungsanforderungen)
BSG, B 9 SB 4/22 BBeschluss v. 2022-08-25 · § 103 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Vertretungserfordernis vor dem Bundessozialgericht - unveränderte Übernahme der Formulierungen eines Mandantenschreibens durch den Bevollmächtigten - Unzulässigkeit der Beschwerde - Verfahrensfehler - Amtsermittlungspflicht - Übergehen eines prozessordnungsgemäßen Beweisantrags - unvertretener Beteiligter - hinreichend konkretes Sachaufklärungsverlangen - Angebot einer Zeugenaussage als unbestimmtes Beweisangebot - rechtliches Gehör - Fragerecht gegenüber dem Sachverständigen - Darlegungsanforderungen
BSG, B 5 R 94/22 BBeschluss v. 2022-08-09 · § 103 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Sachaufklärungsrüge - ausdrücklich aufrechterhaltener Beweisantrag
BSG, B 7 AS 1/22 BBeschluss v. 2022-07-19 · § 103 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Anforderungen an eine formgerechte Sachaufklärungsrüge - keine gerichtliche Hinwirkungspflicht zur sachgerechten Stellung von Beweisanträgen - Beweiserhebung von Amts wegen
BSG, B 1 KR 9/22 BBeschluss v. 2022-07-15 · § 103 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Beweiswürdigung - voneinander abweichende Gutachtenergebnisse - keine Verpflichtung zur Einholung eines Obergutachtens oder eines weiteren Gutachtens