BVerwG, 1 C 18/17Urteil v. 2018-07-11 · § 88 SGG
Rechtsschutzbedürfnis für eine auf reine Verpflichtung des Bundesamtes zur Bescheidung eines Asylantrages gerichtete Klage
BSG, B 2 U 9/22 RUrteil v. 2024-12-03 · § 88 Abs 1 SGG
(Sozialgerichtliches Verfahren - Versagungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung - zulässige Klageart - Anfechtungsklage - Unzulässigkeit einer kombinierten Verpflichtungs- oder Feststellungsklage - Ausnahmekonstellation - isolierte Feststellungsklage - effektiver Rechtsschutz - Wesen der Versagung - keine Ablehnungsentscheidung - keine Beendigung des Verwaltungsverfahrens in der Sache - Untätigkeitsklage - Versagungsentscheidung als Bescheidung im Sinne des § 88 SGG)
BSG, B 10 ÜG 4/23 RUrteil v. 2024-06-11 · § 88 Abs 2 SGG
Überlange Untätigkeitsklage - Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer - sozialgerichtliches Verfahren - regelhafte Vorbereitungs- und Bedenkzeit des Ausgangsgerichts - 6 Monate für Untätigkeitsklagen - erster Corona-Lockdown von März bis Mai 2020 - keine dem Staat zurechenbare Verzögerung - Entschädigungshöhe - äußerst geringe Bedeutung des Ausgangsverfahrens für den Kläger - Halbierung der Regelpauschale
BSG, B 8 SO 10/19 RBeschluss v. 2021-07-27 · § 88 Abs 1 S 1 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage - Klagebefugnis - Geltendmachung eines Anspruchs auf sachliche Bescheidung - Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts - Handlungsunfähigkeit des Antragstellers - Nichtbescheidung ohne zureichenden Grund - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Antragserfordernis - wirksame Antragstellung - Meistbegünstigungsgrundsatz - Hilfe zum Lebensunterhalt - Kenntnisgrundsatz - Ersuchen der Behörde an das Gericht um Bestellung eines geeigneten Vertreters - Gewährung unechter Sozialhilfe
BSG, B 4 AS 13/20 RUrteil v. 2020-09-17 · § 88 Abs 1 S 3 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesshandlungen der Beteiligten - Auslegung - ausdrückliche Äußerung zur Nichtabgabe einer bestimmten Prozesserklärung (hier: Anerkenntnis) - keine Deutung weiterer Ausführungen des Beteiligten als entsprechende Erklärung - Rechtsschutz gegen (durch vorherige Erledigung) wirkungslose Entscheidungen