BSG, B 4 AS 44/23 BBeschluss v. 2023-09-20 · § 134 Abs 2 S 1 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdefrist - Monatsfrist ab Zustellung der Berufungsentscheidung - Verfahrensfehler - Zurückverweisung
BSG, B 10 ÜG 1/16 RUrteil v. 2017-09-07 · § 134 Abs 2 S 1 SGG
Überlanges Gerichtsverfahren - Ausschluss eines Richters - Mitwirkung am Ausgangsverfahren - tatsächliche Befassung mit der Sache - Zugehörigkeit zum Spruchkörper nicht ausreichend - Entschädigungspauschale - Abweichung wegen Unbilligkeit - rein subjektive Kriterien nicht relevant - Bedeutung des Verfahrens - keine Pflicht zur Aufklärung der subjektiven Betroffenheit - sozialgerichtliches Verfahren - Zuordnung von Warte- und Bearbeitungszeiten zu Aktivitäts- und Inaktivitätszeiten - Zeiten der Erstellung eines Gutachtens - Sachstandsanfrage - Einsatz von Zwangsmitteln - Übersendung und Weiterleitung von Schriftsätzen bzw Gutachten - Möglichkeit der Stellungnahme - Warten auf angeforderte Akten - kurzfristige Überlassung der Akten an die Vorinstanz - Zeit zwischen Verkündung und Zustellung - Gebot der Verfahrensbeschleunigung - verfahrensfördernde Maßnahmen - Ex-ante-Beurteilung der richterlichen Verfahrensleitung
BSG, B 12 KR 11/15 CBeschluss v. 2015-10-29 · § 134 Abs 2 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer bereits vor dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe erhobenen Anhörungsrüge - Medieninformationen/Terminberichte des BSG
BSG, B 10 EG 20/11 RUrteil v. 2012-08-29 · § 134 Abs 2 S 1 SGG
Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung - nichtselbstständige Arbeit - Berücksichtigung sonstiger Bezüge - laufender Arbeitslohn - Urlaubsgeld - Weihnachtsgeld - sozialgerichtliches Verfahren - Fünfmonatsfrist bei Absetzung des Berufungsurteils - Zurückverweisung
BSG, B 2 U 344/09 BBeschluss v. 2010-04-27 · § 134 SGG
(Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters - Fehlen eines Übertragungsbeschlusses gem § 153 Abs 5 SGG - kleiner Senat - Besetzung - keine Heilung - Ausschluss gem § 295 ZPO)