BSG, B 10 EG 1/23 RUrteil v. 2023-10-26 · § 70 Nr 3 SGG
Elterngeldrecht - Elterngeld Plus - Partnerschaftsbonus - keine beiderseitige Elternteilzeit - fehlender Betreuungsplatz für das Kind - Unmöglichkeit der Teilzeiterwerbstätigkeit - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz - Diskriminierungsverbot - Amtshaftung - dolo-agit-Einrede - sozialgerichtliches Verfahren - Anfechtungsklage gegen einen Elterngeldbescheid - richtiger Klagegegner in Rheinland-Pfalz - erlassende Stelle - keine Änderung der Passivlegitimation durch Widerspruchsverfahren - Rechtsträgerprinzip - Behördenprinzip - Beteiligtenfähigkeit einer Behörde
BSG, B 12 BA 23/22 BBeschluss v. 2022-12-13 · § 70 Nr 1 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Beteiligtenfähigkeit - GmbH - Löschung wegen Vermögenslosigkeit - Widerspruchs- und Klageverfahren gegen einen Betriebsprüfungsbescheid - Bekanntgabe des Verwaltungsakts vor der Löschung - Erteilung der Prozessvollmacht vor der Löschung - Fortsetzung des Rechtsstreits
BSG, B 6 KA 28/15 RUrteil v. 2016-05-04 · § 70 Nr 1 SGG
Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung einer Viertelstelle innerhalb eines Jahres nach ihrem Freiwerden - Beteiligtenfähigkeit des Rechtsträgers in einem Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren
BSG, B 6 KA 27/14 RUrteil v. 2015-05-13 · § 70 Nr 2 SGG
(Vertragsärztliche Vergütung - Honorarforderung einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine in der Rechtsform einer GbR geführte Laborgemeinschaft - Beteiligtenfähigkeit und Klagebefugnis - Ausnahme vom Gebot der persönlichen Leistungserbringung nach § 25 Abs 3 BMV-Ä gilt nicht für Ärzte für Laboratoriumsmedizin ohne unmittelbaren Patientenkontakt - Verfassungsmäßigkeit)
BSG, B 1 KR 27/11 RUrteil v. 2012-11-13 · § 70 Nr 1 SGG
Krankenversicherung - Träger der Landesschiedsstelle für Verträge über Krankenhausbehandlung - Schiedsspruch - Anfechtungsklage - Neubescheidungsklage - keine materiellen Einwendungsausschlüsse im Widerspruch zum Wirtschaftlichkeitsgebot - Beachtung - Sechs-Wochen-Frist für Einleitung MDK-Überprüfungsverfahren - kein Vorverfahrenserfordernis für Versicherungsträger und ihre Verbände