BSG, B 10 ÜG 6/24 BBeschluss v. 2024-11-26 · § 88 SGG
(Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - überlanges Gerichtsverfahren - Beginn der Gesamtverfahrensdauer nach Trennung von Verfahren - Verfahrensbegriff des § 198 Abs 6 Nr 1 GVG - Maßgeblichkeit des geltend gemachten Anspruchs - Zeitpunkt der Anhängigmachung des Streitgegenstands vor dem Ausgangsgericht - regelmäßige Vorbereitungs- und Bedenkzeit für Untätigkeitsklage - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - falsche Auslegung von Verfahrensregelungen - error in iudicando - Darlegungsanforderungen)
BSG, B 10 SF 1/24 RBeschluss v. 2024-11-04 · § 88 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Untätigkeitsklage auf Bescheidung der vorgerichtlichen Geltendmachung einer Verzögerungsentschädigung für ein sozialgerichtliches Verfahren - besondere Sachnähe zur Sozialgerichtsbarkeit - Abgrenzung zu Justizverwaltungsakten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit - Möglichkeit der Verweisung eines isolierten PKH-Verfahrens - Rechtswegbeschwerde - kein Begründungserfordernis
BSG, B 4 AS 84/22 BBeschluss v. 2023-03-06 · § 88 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Prozesskostenhilfe - Wechsel des beigeordneten Rechtsanwalts am letzten Tag einer Fristverlängerung - kein Anspruch auf Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts - Verfahrensmangel - Feststellungsklage - Subsidiarität - Untätigkeitsklage - Erledigung des sachlichen Begehrens vor Klageerhebung - beabsichtigte Amtshaftungsklage - zivilgerichtlicher Rechtsschutz
BSG, B 12 KR 3/16 RUrteil v. 2017-10-10 · § 88 Abs 1 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Berufung - betragsmäßige Berufungsbeschränkung - Erledigungsrechtsstreit - Untätigkeitsklage - Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes - Haupt- und Hilfsantrag - keine Addition der Streitwerte bei wirtschaftlicher Identität
BSG, B 8 SO 4/17 BHBeschluss v. 2017-03-31 · § 88 Abs 2 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage - Nichtbescheidung eines Widerspruchs innerhalb von drei Monaten - Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Erlass eines Widerspruchsbescheides