SGleibWV — InhaltsübersichtGesetz§ 2 SGleibWV(weggefallen)Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen durch Soldatinnen der Bundeswehr · Abschnitt 1 § 1§ 3 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 1