SGleibWV — InhaltsübersichtGesetz§ 4 SGleibWV(weggefallen)Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen durch Soldatinnen der Bundeswehr · Abschnitt 1 § 3§ 5 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 3