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Spätestens zwölf Wochen vor Ablauf der Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen bestellt die Dienststelle, der die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen zuzuordnen sind, einen Wahlvorstand und überträgt einer Person den Vorsitz. Der Wahlvorstand besteht aus drei Soldatinnen oder Soldaten, die möglichst der Dienststelle angehören sollten, der die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen zuzuordnen sind. Ihm sollen zwei Soldatinnen angehören. Zugleich sind drei Ersatzmitglieder zu bestellen, davon möglichst zwei Soldatinnen. Ist ein Mitglied an der Mitwirkung im Wahlvorstand verhindert, insbesondere durch Versetzung oder Kommandierung, rückt ein bestelltes Ersatzmitglied nach; die Reihenfolge der Ersatzmitglieder wird vorher durch Losentscheid festgelegt. Die Mitglieder des Wahlvorstandes sind, soweit erforderlich, für die Durchführung der Wahl von ihren dienstlichen Aufgaben freizustellen.
Die Dienststelle unterstützt den Wahlvorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Insbesondere sind die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl hat die Dienststelle in erforderlichem Umfang die personelle, räumliche und sächliche Ausstattung zur Verfügung zu stellen.
Die Dienststelle bestellt einen Wahlvorstand, der aus drei volljährigen Beschäftigten der Dienststelle besteht, in der gewählt wird, und überträgt einer dieser…
Der Wahlvorstand bereitet die Wahl vor und führt sie durch. Er beschließt mit Stimmenmehrheit. Er führt über jede Sitzung eine Niederschrift, die den Wortlaut…
Der Wahlvorstand gibt die Namen seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder unverzüglich nach seiner Bestellung oder Wahl in der Dienststelle durch Aushang bis zum…
Die Bestellung zum Wahlvorstand und zum Ersatzmitglied erfolgt mit Zustimmung der zu bestellenden Beschäftigten. Die Mitglieder des Wahlvorstands werden für die…
Spätestens drei Monate vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Personalrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Vorstand und eine oder einen von ihnen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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