Gesetze
Gesetz wird geladen …
Jede personalbearbeitende Stelle erstellt neben dem Gleichstellungsplan der Dienststelle zusätzlich einen Gleichstellungsplan für das von der Dienststelle geführte Personal und eine dazugehörige Zwischenbilanz.
Die §§ 18, 19 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2, 3 und 5, § 20 Absatz 1, 3 und 4 sowie § 21 gelten entsprechend. Die Bestandsaufnahme enthält mindestens folgende Angaben:
den Anteil der Soldatinnen im Vergleich zum Anteil der Soldaten
in den Laufbahnen und Besoldungsgruppen aa)für die Statusgruppe der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowiebb)für die Statusgruppe der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit,
beim beruflichen Aufstieg, also aa)beim Wechsel des Status,bb)beim Wechsel der Laufbahn undcc)beim Aufstieg in die Spitzenverwendung der jeweiligen Laufbahn,
bei Führungsverwendungen mit Disziplinarbefugnis,
bei der Wahrnehmung einer Teilzeitbeschäftigung,
bei der Wahrnehmung von Telearbeit und
bei der Inanspruchnahme aa)von Elternzeit sowiebb)von Urlaub zur Wahrnehmung von Familien- oder Pflegeaufgaben,
die Zahl der Entscheidungen, bei denen eine Frau ausgewählt worden ist, weil sie nach den Vorgaben des § 7 Absatz 2 bei der Auswahl bevorzugt worden ist, getrennt nach
den Entscheidungen bei den Berufungen in das Dienstverhältnis,
den Entscheidungen bei Umwandlungen des Dienstverhältnisses,
den Entscheidungen bei Beförderungen,
den Entscheidungen bei einem Wechsel der Laufbahn und
förderlichen Verwendungsentscheidungen,
die Maßnahmen, mit denen die gleichberechtigte Teilhabe der Soldatinnen und Soldaten an Funktion und Aufgabe gefördert worden ist, und
Die Zielvorgaben sind insbesondere darauf auszurichten, mehr Frauen im Rahmen der Personalgewinnung für einen Dienst als Soldatin zu gewinnen sowie den Anteil von Soldatinnen in den Bereichen zu heben, in denen sie unterrepräsentiert sind. Dies gilt insbesondere für Führungsverwendungen mit Disziplinarbefugnis.
Die Festlegungen im Gleichstellungsplan sind Bestandteil der Personalentwicklungsplanung. Die darin enthaltenen Zielvorgaben und Maßnahmen sind bei der…
Der Gleichstellungsplan dient der Erreichung der Ziele dieses Gesetzes und ist ein wesentliches Instrument der Personalplanung, insbesondere der…
Der Gleichstellungsplan ist ein wesentliches Steuerungsinstrument der Personalplanung, insbesondere der Personalentwicklung der Dienststelle. Seine Umsetzung…
Der Gleichstellungsplan legt fest, wie und bis wann Im Gleichstellungsplan sind konkrete Zielvorgaben insbesondere zum Frauen- und Männeranteil für jede…
einen Gleichstellungsplan erstellt hat, der nicht den Vorgaben der §§ 12 bis 14 entspricht.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.