Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Jahresurlaub beträgt für alle Arbeitnehmer 28 Arbeitstage. Als Arbeitstage gelten alle Kalendertage mit Ausnahme der Sonnabende, Sonntage und gesetzlichen Feiertage.
Anteiliger Anspruch entsteht jeweils für jeden vollen Tätigkeitsmonat der Ausführung des Auftrags.