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Das Promotionsrecht kann einer nichtstaatlichen Hochschule auf Antrag durch die für die Wissenschaft zuständige oberste Landesbehörde verliehen werden, wenn
sie auf der Grundlage von Forschungsschwerpunkten ein erkennbares wissenschaftliches Profil entwickelt hat, das an andere Hochschulen anschlussfähig ist,
die an der nichtstaatlichen Hochschule erbrachten Forschungsleistungen der Professorinnen und Professoren sowie die Qualität der forschungsbasierten Studiengänge den für promotionsberechtigte staatliche Universitäten geltenden Maßstäben entsprechen und
die nichtstaatliche Hochschule über ein geregeltes, transparentes Promotionsverfahren verfügt.
Das Habilitationsrecht kann einer nichtstaatlichen Hochschule auf Antrag durch die für die Wissenschaft zuständige oberste Landesbehörde verliehen werden, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen und über ein geregeltes, transparentes Verfahren sichergestellt ist, dass mit der Habilitation die wissenschaftliche und pädagogische Eignung zur Professorin/zum Professor in einem bestimmten Fachgebiet an Universitäten förmlich festgestellt werden kann.
Das Staatsministerium kann einer staatlich anerkannten Hochschule mit Promotionsrecht das Habilitationsrecht verleihen, wenn das Gutachten nach § 113 Absatz 1…
Hochschulen mit Promotionsrecht haben das Recht zur Habilitation. Die Habilitation ist ein Nachweis der besonderen Befähigung zur Forschung und zur…
Die Universitäten haben das Recht zur Promotion. Die nach § 92 Absatz 3 kooptierten Professorinnen und Professoren nehmen mit den Professorinnen und Professoren…
Das Ministerium kann einer staatlich anerkannten Hochschule oder einzelnen Fachbereichen der Hochschule auf der Grundlage einer Begutachtung durch den…
Einer fachrichtungsbezogenen Organisationseinheit der Hochschule für Technik und Wirtschaft (Hochschule), die die für die Durchführung von Promotionsverfahren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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