Erwägungsgrund 15 32025R2643
Das Programm sollte im Einklang mit den von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) gemeinsam vereinbarten Prioritäten für die Verteidigungsfähigkeiten, mit der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Rahmen der durch den Beschluss (GASP) 2017/2315 des Rates eingerichteten Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ), mit den Initiativen und Projekten der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) und mit der zivilen und militärischen Unterstützung der Union für die Ukraine stehen. Bei dem Programm sollten die einschlägigen Tätigkeiten der NATO und anderer Partner gebührend berücksichtigt werden, wenn diese Tätigkeiten den Interessen der Union im Bereich der Sicherheit und Verteidigung dienen.