§ 1 SiebdrAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Medientechnologe Siebdruck und Medientechnologin Siebdruck wird staatlich anerkannt.
1.
2.
nach § 25 der Handwerksordnung für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 41 „Siebdrucker“ der Anlage B 1 der Handwerksordnung