§ 1 Abs. 1 GruWErlDBestDurchführungsbestimmungen zum Erlaß über die Stiftung des Grubenwehr-Ehrenzeichens
Die Vorschläge für die Verleihung des Grubenwehr-Ehrenzeichens sind von den Ministerpräsidenten der Länder, dem Regierenden Bürgermeister der Stadt Berlin, dem…
Art 4 Abs. 2 FluthilfeMedErl 2013Gemeinsamer Erlass des Bundesministers des Innern und des Bundesministers der Verteidigung über die Stiftung der Einsatzmedaille „Fluthilfe 2013“
Für die Angehörigen der Bundeswehr sind für den Auszeichnungsvorschlag von Soldatinnen und Soldaten die nächsten Disziplinarvorgesetzten, von zivilen…
§ 4 Abs. 1 KatsEG SLGesetz Nr. 1636 über die Stiftung eines Ehrenzeichens für besondere Verdienste im Katastrophenschutz, Zivilschutz oder Rettungsdienst Vom 21. November 2007
Das Ehrenzeichen wird nur auf Vorschlag verliehen. Vorschlagsberechtigt für das Ehrenzeichen sind:
Art 5 Abs. 1 FluthilfeMedErlGemeinsamer Erlass des Bundesministers des Innern und des Bundesministers der Verteidigung über die Stiftung der Einsatzmedaille "Fluthilfe 2002"
Die Verleihungsvorschläge sind dem Bundesministerium des Innern oder dem Bundesministerium der Verteidigung mit folgenden personenbezogenen Angaben in…