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Das Saarland-Kolleg führt Erwachsene mit Berufserfahrung, im Folgenden „Studierende“ genannt, zur allgemeinen Hochschulreife.
Auf den Bildungsgang und die Abschlüsse des Saarland-Kollegs finden die Vorschriften der „Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland (GOS-VO)“ vom 2. Juli 2007 (Amtsbl. S.1315), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 17. April 2018 (Amtsbl. I S. 188; 2019 I S. 45), in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß Anwendung, soweit sich aus den in dieser Verordnung getroffenen Regelungen nichts Abweichendes ergibt. Bei der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung des Unterrichts sind die Berufserfahrungen der Studierenden angemessen zu berücksichtigen.