Gesetze
Gesetz wird geladen …
In das Saarland-Kolleg kann aufgenommen werden, wer - den Mittleren Bildungsabschluss erworben hat und - eine berufliche Erstausbildung abgeschlossen hat oder eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen kann; die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt; eine durch Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann berücksichtigt werden; anerkannt werden können auch Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, des Entwicklungsdienstes, des Freiwilligen Sozialen und des Ökologischen Jahres, - im Schuljahr der Anmeldung mindestens das 19. Lebensjahr erreicht hat. Bewerberinnen und Bewerber, die den Mittleren Bildungsabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss nicht nachweisen können, müssen den einjährigen Vorkurs am Abendgymnasium absolvieren und die Versetzung in die dortige Einführungsphase nachweisen.
Die Studierenden sollen während des Besuchs des Saarland-Kollegs nicht berufstätig sein.