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Zur Prüfung wird zugelassen, wer
keine allgemeinbildende Schule mehr besucht,
ein Zeugnis über den Erwerb des Hauptschulabschlusses, aber noch kein Zeugnis über den Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses besitzt,
grundsätzlich seinen Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr im Saarland oder an einem Vorbereitungskurs im Saarland teilgenommen hat.
Bewerber und Bewerberinnen, die als letzte Schule ein Gymnasium oder eine Gemeinschaftsschule besucht haben, können die Prüfung nicht vor dem Zeitpunkt ablegen, zu dem sie bei Fortsetzung des Schulbesuchs an der betreffenden Schule den mit dieser Prüfung angestrebten Abschluss hätten erreichen können; hierbei gilt, dass auch im Jahr einer etwaigen Wiederholung der Klassenstufe 10 einer der genannten Schulformen die Prüfung nicht abgelegt werden kann.