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Bei dem für Klimaschutz zuständigen Ministerium wird eine Koordinierungsstelle für Klimaschutz eingerichtet. Diese Koordinierungsstelle unterstützt das Land bei der Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes sowie bei der Erreichung der Ziele dieses Gesetzes und steht den Ministerien beratend zur Verfügung. Sie soll insbesondere die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes, die Erhebung der für das Monitoring erforderlichen Daten und die Erstellung des Monitoringberichts und des Kurzberichts nach § 7 Absatz 2 koordinieren sowie den Informations- und Meinungsaustausch mit der Öffentlichkeit sowie mit weiteren Handlungsträgern im Saarland fördern. Die Koordinierungsstelle steht den Gemeinden und Gemeindeverbänden bei der Erstellung und Fortschreibung eigener Klimaschutzkonzepte beratend zur Verfügung.
Die für die relevanten Sektoren des Klimaschutzes jeweils fachlich zuständigen Ministerien entwickeln in Eigenverantwortlichkeit die für die notwendige Treibhausgasminderung in den jeweiligen Sektoren geeigneten Strategien und Maßnahmen. Für die Umsetzung der Klimaanpassungsziele entwickelt das für das jeweilige Handlungsfeld jeweils zuständige Ministerium geeignete Strategien und Maßnahmen. Die Ministerien liefern der Koordinierungsstelle die für die Erstellung und Fortführung des Klimaschutzkonzeptes sowie die Erstellung des Monitoringberichts erforderlichen Daten ihres Geschäftsbereiches zu.