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Das für Klimaschutz zuständige Ministerium richtet einen Beirat für Klimaschutz ein.
Der Beirat setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Bereiche des Landes.
Der Vorsitz für den Beirat und die Geschäftsführung liegen bei dem für Klimaschutz zuständigen Ministerium. Abschnitt 4 Pflichten der öffentlichen Stellen