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Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen stützt sich auf die in § 5 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (GAPInVeKoS-Verordnung) genannte Referenzparzelle „Schlag“.
Die Einteilung der erosionsgefährdeten landwirtschaftlichen Flächen und die Bestimmung schwerer Böden erfolgt auf Basis des Schlags nach der in Anlage 3 beschriebenen Methodik.