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Die Unterrichtung der Betriebsinhaber über die erosionsgefährdeten Ackerflächen ihres landwirtschaftlichen Betriebes und die Bestimmung schwerer Böden erfolgen schlagbezogen jährlich, spätestens bis zum 15. Mai eines Jahres, im Zuge des Antragsverfahrens auf Beihilfen, Prämien und Fördermaßnahmen, die aus der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 1) finanziert werden.