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Durch die Zweite Staatsprüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling zur selbstständigen Erfüllung des Erziehungs- und Unterrichtsauftrags in der Schule befähigt ist.
Die Zweite Staatsprüfung findet am Ende des Vorbereitungsdienstes statt. Vierter Teil Fort- und Weiterbildung