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Die Fortbildung soll die Lehrkräfte in die Lage versetzen, den sich ändernden Anforderungen ihres Amtes zu entsprechen. Sie ist durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen zu fördern.
Die Lehrkräfte, insbesondere Lehrkräfte mit Leitungs- oder Ausbildungsfunktionen, sind verpflichtet, sich fortzubilden und an Fortbildungsveranstaltungen auch innerhalb unterrichtsfreier Zeiten teilzunehmen.
Umfang und Inhalt der Fort- und Weiterbildung regelt das Ministerium für Bildung und Kultur. Vereinbarungen mit den Kirchen bleiben unberührt. Fünfter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften