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Aufgabe des Vorbereitungsdienstes ist vornehmlich die Einübung in die Unterrichtspraxis unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Bildungsziele der einzelnen Schulformen, aufbauend auf den im Studium erworbenen fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen, bildungswissenschaftlichen, unterrichts- und berufspraktischen Kenntnissen und Fähigkeiten. Zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst gehört auch selbstständige Unterrichtstätigkeit. Der Erwerb von schulbezogenen Zusatzqualifikationen ist möglich.
Die Verteilung der für den Vorbereitungsdienst zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze auf die Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach dem Gesetz über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter im Saarland (GZVL) in seiner jeweils geltenden Fassung.
Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für die Lehrämter erfolgt für die in § 4 jeweils genannten Schulformen.
Der Vorbereitungsdienst wird in der Regel im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet. Dauer und Beendigung richten sich nach den beamtenrechtlichen Vorschriften. Liegen die allgemein vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht vor, so kann der Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis abgeleistet werden. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe in Höhe der Anwärterbezüge für Beamtinnen und Beamte im entsprechenden Vorbereitungsdienst.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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