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Das lehramtsbezogene Studium der Lehrämter gemäß der §§ 8a bis 13, das auf die Erste Staatsprüfung vorbereitet, umfasst insbesondere am Ausbildungsziel orientierte fachwissenschaftliche und praxisorientierte Studien sowie die entsprechende Grundlegung der Bildungswissenschaften und der Fachdidaktiken. In das Studium werden Praktika einbezogen.
Als wissenschaftliches Studium im Sinne dieses Gesetzes gilt auch das Studium künstlerischer Fächer.
Die Lernbereiche der Primarstufe gelten als ein Unterrichtsfach (Didaktik der Primarstufe).
Die Regelstudienzeit richtet sich nach dem angestrebten Lehramt.