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Beförderungen sind nach folgenden Dienstzeiten seit Ernennung zum Oberleutnant zulässig:
zum Hauptmann nach drei Jahren,
zum Major nach sieben Jahren und
zum Oberst nach 13 Jahren.
zum Hauptmann nach vier Jahren und sechs Monaten,
fünf Jahren und sechs Monaten seit der Ernennung zum Hauptmann.
zum Obergefreiten nach sechs Monaten,
zum Obergefreiten nach sechs Monaten,
zum Obergefreiten nach sechs Monaten,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.