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Das Gesetz über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Sächsischen Landtages (Untersuchungsausschußgesetz – UAusschG) vom 12. Februar 1991 (SächsGVBl. S. 29), geändert durch Gesetz vom 11. November 1997 (SächsGVBl. S. 586), wird wie folgt geändert:
In § 14 Abs. 2 Satz 2 wird das Wort „Bundesbeamtenrechtsrahmengesetzes“ durch die Angabe „Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts (Beamtenrechtsrahmengesetz – BRRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 654), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748, 2755) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,“ ersetzt.
In § 16 Abs. 6 Satz 1 werden die Wörter „Kreisgericht (Strafrichter)“ durch die Wörter „Amtsgericht Dresden“ ersetzt.
In § 20 Abs. 1 werden die Wörter „Kreisgericht zu richten, in dessen Bereich“ durch die Wörter „Amtsgericht zu richten, in dessen Bezirk“ ersetzt.
§ 24 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Für die Vergütung oder Entschädigung von Sachverständigen und Zeugen gilt das Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG) vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), zuletzt geändert durch Artikel 18 Abs. 4 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840, 2859), in der jeweils geltenden Fassung, entsprechend.“
In Satz 3 werden nach dem Wort „Entschädigung“ die Wörter „oder Vergütung“ eingefügt.
Satz 4 wird wie folgt geändert:
In Halbsatz 1 wird das Wort „Kreisgericht“ durch die Wörter „Amtsgericht Dresden“ ersetzt.
Das Semikolon wird durch einen Punkt ersetzt.
Halbsatz 2 wird gestrichen.
§ 6 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Sächsischen Landtages (Untersuchungsausschußgesetz – UAusschG) vom…
In Satz 10 werden die Wörter „einem Untersuchungsausschuss oder“ gestrichen.
In Satz 2 werden nach den Wörtern „Mitglied in einem Untersuchungsausschuss“ die Wörter „oder einer Enquête-Kommission“ eingefügt.
In Satz 4 wird das Wort „Sächsischen“ gestrichen.
In Satz 1 wird das Wort „dem“ durch die Wörter „der oder dem“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.