Art. 1 Nr. 1 Buchst. a SN-10189Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Änderung der Verordnung über Kindertageseinrichtungen im sorbischen Siedlungsgebiet
In Satz 1 werden die Wörter „dem zuständigen Regierungspräsidium“ durch die Wörter „der zuständigen Landesdirektion“ ersetzt.
Art. 1 Nr. 2 SN-10264Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst, der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst und der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz
In § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 werden die Wörter „des Regierungspräsidiums“ durch die Wörter „der Landesdirektion“ ersetzt.
Art. 1 Nr. 1 SN-10427Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Förderzuständigkeitsverordnung Umwelt/Landwirtschaft
In § 1 Abs. 2 Nr. 2, § 2 Abs. 2 und § 7 Abs. 2 Nr. 1 wird jeweils das Wort „Regierungspräsidien“ durch das Wort „Landesdirektionen“ ersetzt.
Art. 2 Nr. 4 SN-10264Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst, der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst und der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz
In § 14 Abs. 3 Satz 1, § 16 Satz 1 und § 17 Abs. 1 Satz 4 werden jeweils die Wörter „Das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „Die Landesdirektion“ ersetzt.
Art. 1 Nr. 1 SN-11175Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Grundsteuer-Anerkennungsverordnung
In § 1 Abs. 2 werden die Wörter „das örtlich zuständige Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion“ ersetzt.