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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Errichtung und Neuabgrenzung der Bezirke der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen vom 6. Mai 1998 (SächsGVBl. S. 246) wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 bis 3 wird das Wort „Regierungsbezirks“ jeweils durch das Wort „Direktionsbezirks“ ersetzt.
Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:
„§ 1a Die Kammerzugehörigen aus dem bisherigen Landkreis Döbeln werden für das Wirtschaftsjahr 2008 von der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig auf der Grundlage ihrer Wirtschaftssatzung vom 4. Dezember 2007 (veröffentlicht in der Kammerzeitschrift der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, ‚Wirtschaft‘ Ausgabe 12/2007, Seite 52) zum Beitrag veranlagt.“
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