Art. 1 Nr. 2 SN-10287Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Bundeswasserstraßengesetz
In § 1 Abs. 1 der werden die Wörter „das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion“ ersetzt.
Art. 2 Nr. 5 Buchst. a SN-10264Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst, der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst und der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz
In Satz 1 werden die Wörter „vom Regierungspräsidium“ durch die Wörter „von der Landesdirektion“ ersetzt.
Art. 1 Nr. 2 SN-10264Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst, der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst und der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz
In § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 werden die Wörter „des Regierungspräsidiums“ durch die Wörter „der Landesdirektion“ ersetzt.
Art. 1 Nr. 3 SN-10661Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Verordnung über die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen in öffentlichen Straßen
In § 6 Abs. 1 Halbsatz 2 werden die Wörter „vom Regierungspräsidium“ durch die Wörter „von der Landesdirektion“ ersetzt.
Art. 1 Nr. 4 Buchst. b SN-10299Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Verordnung über die Naturschutzbeiräte
In Nummer 3 werden die Wörter „des Regierungspräsidiums“ durch die Wörter „der Landesdirektion“ ersetzt.