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In § 2 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über Art und Häufigkeit der Eigenkontrolle von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (Eigenkontrollverordnung – EigenkontrollVO) vom 7. Oktober 1994 (SächsGVBl. S. 1592), die durch Verordnung vom 15. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 417) geändert worden ist, werden die Wörter „Umwelt und Geologie“ durch die Wörter „Umwelt, Landwirtschaft und Geologie“ ersetzt.
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