Gesetze
Gesetz wird geladen …
Artikel 1 Abs. 1 tritt am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz an dem Tage in Kraft, an dem der Zehnte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 19. Dezember 2007 in Kraft tritt.
Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 6 Abs. 3 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist. Dresden, den 16. Juli 2008 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.