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Artikel 1 dieses Gesetzes tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz an dem Tage in Kraft, an dem der Fünfzehnte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 21. Dezember 2010 in Kraft tritt.
Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 7 Abs. 2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist. Dresden, den 6. Dezember 2011 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig
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