Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Ausführung personenstandsrechtlicher und eherechtlicher Vorschriften (SächsPStVO) vom 29. August 2000 (SächsGVBl. S. 410) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird das Wort „eherechtlicher“ durch das Wort „familienrechtlicher“ ersetzt.
In § 1 Abs. 1 Nr. 2 wird das Wort „Regierungspräsidien“ durch das Wort „Landesdirektionen“ ersetzt.
In § 5 werden das Wort „Regierungspräsidien“ durch das Wort „Landesdirektionen“ und das Wort „Regierungsbezirk“ durch das Wort „Direktionsbezirk“ ersetzt.
Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt:
„§ 5a Anträge auf Anfechtung der Vaterschaft Die Landesdirektionen sind anfechtungsberechtigte Behörden nach § 1600 Abs. 1 Nr. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches für die Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft, die vor den Gerichten in ihrem Direktionsbezirk anhängig zu machen sind.“
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.