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Das Sächsische Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (SächsAGPStG) vom 11. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 938) wird wie folgt geändert:
In § 3 Abs. 1 Nr. 2 werden die Wörter „die Landesdirektionen als obere Aufsichtsbehörden“ durch die Wörter „die Landesdirektion Sachsen als obere Aufsichtsbehörde“ ersetzt.
In § 4 Abs. 2 werden die Wörter „Die Landesdirektionen sind“ durch die Wörter „Die Landesdirektion Sachsen ist“ ersetzt.
In § 5 Abs. 2 werden die Wörter „innerhalb eines Direktionsbezirkes“ gestrichen.
In Satz 1 werden die Wörter „das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion“ ersetzt.
In der Überschrift wird die Angabe „(SächsPStVO)“ durch die Wörter „(Sächsische Personenstandsverordnung – SächsPStVO)“ ersetzt.
In § 15 Abs. 1 Satz 2 des Sächsischen Gesetzes über Personalausweise und zur Ausführung des Paßgesetzes (SächsPersPaßG) vom 19. Mai 1998 (SächsGVBl. S. 198)…
Das Sächsische Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (SächsAGPStG) vom 17. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 112) wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „beim Regierungspräsidium“ durch die Wörter „bei der Landesdirektion“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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