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Das Sächsische Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (SächsAGPStG) vom 17. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 112), geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 7. November 2007 (SächsGVBl. S. 478, 485), wird wie folgt geändert:
In § 2 wird das Wort „Regierungspräsidien“ durch das Wort „Landesdirektionen“ ersetzt.
§ 5 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 werden die Wörter „das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion“ ersetzt.
In Satz 2 werden die Wörter „Das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „Die Landesdirektion“ ersetzt.
In § 4 Abs. 2 werden die Wörter „Die Landesdirektionen sind“ durch die Wörter „Die Landesdirektion Sachsen ist“ ersetzt.
§ 1 wird wie folgt gefasst:
In § 1 Abs. 1 Nr. 2 wird das Wort „Regierungspräsidien“ durch das Wort „Landesdirektionen“ ersetzt.
In Absatz 2 werden die Wörter „die Landesdirektion Dresden“ durch die Wörter „die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
In Nummer 2 werden die Wörter „die Landesdirektion“ durch die Wörter „die Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.