Art. 26b SächsVwNGSächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz
In § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Zuständigkeiten zur Ausführung des Aufenthaltsgesetzes und ausländerrechtlicher Bestimmungen in anderen Gesetzen im…
Art. 26c SächsVwNGSächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz
In § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz – SächsFLüAG) vom…
Art. 52 Nr. 3 Buchst. a SächsVwNGSächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz
In Absatz 2 werden die Wörter „Das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „Die Landesdirektion“ ersetzt.
Art. 44 Abs. 3 Nr. 7 SächsVwNGSächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz
In § 18 Abs. 8 Satz 2 wird das Wort „Regierungspräsidien“ durch das Wort „Landesdirektionen“ ersetzt.
Art. 26 Nr. 1 Buchst. a SächsStOGSächsisches Standortegesetz
In Absatz 1 Nr. 2 werden die Wörter „Landesdirektionen als höhere Ausländerbehörden“ durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen als höhere Ausländerbehörde“…