Art. 3 Abs. 1 SN-11420Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung von Anforderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 2 SN-1358Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über energierechtliche Zuständigkeiten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit…
Art. 6In Abs. 1 SN-4029Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung sparkassenrechtlicher Vorschriften
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Art. 4 Abs. 1 SN-9612Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Neufassung der Sächsischen Feuerungsverordnung und zur Änderung anderer Verordnungen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Art. 3 SN-20990Zweite Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Übertragung der Zuständigkeiten zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Förderzuständigkeitsverordnung SMR vom 18. Oktober 2022 (SächsGVBl. S. 571)…