Art. 3 Nr. 1 SN-9612Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Neufassung der Sächsischen Feuerungsverordnung und zur Änderung anderer Verordnungen
Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. Feuerlöschanlagen, dazu gehören selbständige Feuerlöschanlagen wie Sprinkleranlagen, Sprühwasser-Löschanlagen und…
Art. 3 Satz 2 Nr. 5 SN-14178Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Durchführungsverordnung zur SächsBO und weiterer Vorschriften
Feuerlöschanlagen, ausgenommen nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen mit trockenen Steigleitungen ohne Druckerhöhungsanlagen,
§ 2 Abs. 1 Nr. 4 TPrüfVOVerordnung über Prüfungen von technischen Anlagen und Einrichtungen nach der Landesbauordnung (Technische Prüfverordnung - TPrüfVO) Vom 26. Januar 20111)
selbsttätige Feuerlöschanlagen, wie Sprinkleranlagen, Sprühwasser-Löschanlagen und Wassernebel-Löschanlagen,
Art. 1 Nr. 14 SN-12016Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Durchführungsverordnung zur SächsBO
In § 34 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in…
Art. 2 SN-2035Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Neufassung der Durchführungsverordnung zur SächsBO und zur Änderung anderer Verordnungen
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in baulichen Anlagen und Räumen besonderer…