Art. 11In Abs. 1 SN-5119Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung und zum Erlass forstverwaltungsrechtlicher Vorschriften
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft. Artikel 2 § 4 tritt am Tage nach der Verkündung dieser Verordnung in Kraft.
Art. 2In SN-2434Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über Zuständigkeiten im Bereich der Heilberufe und Pharmazie
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
Art. 4 Abs. 1 SN-9612Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Neufassung der Sächsischen Feuerungsverordnung und zur Änderung anderer Verordnungen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Art. 4 Abs. 1 SN-10492Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Erlass der EnEV-Durchführungsverordnung und zur Änderung anderer Verordnungen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Art. 5In Abs. 1 SN-2035Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Neufassung der Durchführungsverordnung zur SächsBO und zur Änderung anderer Verordnungen
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2004 in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist.