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Die Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 158), wird wie folgt geändert:
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 110 wie folgt gefasst: „§ 110 (aufgehoben)“.
§ 105 Satz 2 wird gestrichen.
In § 109 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „und der überörtlichen Prüfung (§ 110)“ gestrichen.
§ 110 wird aufgehoben.
Die Angabe zu § 126 wird wie folgt gefasst: (aufgehoben)“.
§ 16 Abs. 1 Satz 2 wird gestrichen.
Satz 3 wird gestrichen.
Nach Nummer 9 wird folgende Nummer 10 angefügt:
Es wird folgender Absatz 10 angefügt:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.