§ 68 SächsJVollzDSGSächsisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz
Die Auswirkungen dieses Gesetzes und dessen praktische Anwendung werden drei Jahre nach seinem Inkrafttreten durch die Staatsregierung geprüft. Die…
§ 17 Abs. 5 SN-19699Sächsisches Transparenzgesetz
Die Staatsregierung berichtet dem Landtag über das Ergebnis der Evaluation nach Absatz 3 spätestens sechs Monate und über das Ergebnis der Evaluation nach…
§ 43 Abs. 3 KCanGGesetz zum Umgang mit Konsumcannabis
Zur Unterstützung der Evaluation übermitteln die zuständigen Behörden jährlich bis zum 30. April elektronisch folgende Daten aus dem vorangegangenen…
§ 17 SächsBQFGSächsisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
Auf der Grundlage der Statistik nach § 16 berichtet die Staatsregierung dem Sächsischen Landtag spätestens zum Ende des Jahres 2026 über die Anwendung dieses…
§ 28 SächsIntGSächsisches Integrations- und Teilhabegesetz
Drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes überprüft die Staatsregierung in einer Evaluation die Anwendung dieses Gesetzes und seine Auswirkungen.