Gesetze
Gesetz wird geladen …
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, mit Ausnahme von Artikel 2, der an dem Tage in Kraft tritt, an dem der Dreizehnte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dreizehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) in Kraft tritt.
Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Dreizehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist. Dresden, den 10. März 2010 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.