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Für die Kündigung der in Artikel 1 und 2 geänderten Staatsverträge sind die dort vorgesehenen Kündigungsvorschriften maßgebend.
Dieser Staatsvertrag tritt am 1. April 2010 in Kraft. Sind bis zum 31. März 2010 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.
Die Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz teilt den Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.
Die Länder werden ermächtigt, den Wortlaut des Rundfunkstaatsvertrages und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages in der Fassung, die sich aus den Artikeln 1 und 2 ergibt, mit neuem Datum bekannt zu machen. Stuttgart, den 10.11.2009 Für das Land Baden-Württemberg: Günther H. Oettinger Mainz, den 30.10.2009 Für den Freistaat Bayern: Horst Seehofer Mainz, den 30.10.2009 Für das Land Berlin: Klaus Wowereit Potsdam, den 04.11.2009 Für das Land Brandenburg: M. Platzeck Mainz, den 30.10.2009 Für die Freie Hansestadt Bremen: Jens Böhrnsen Mainz, den 30.10.2009 Für die Freie und Hansestadt Hamburg: Ole von Beust Mainz, den 30.10.2009 Für das Land Hessen: R. Koch Mainz, den 30.10.2009 Für das Land Mecklenburg-Vorpommern: Erwin Sellering Mainz, den 30.10.2009 Für das Land Niedersachsen: Christian Wulff Mainz, den 30.10.2009 Für das Land Nordrhein-Westfalen: Jürgen Rüttgers Mainz, den 30.10.2009 Für das Land Rheinland-Pfalz: Kurt Beck Mainz, den 30.10.2009 Für das Saarland: Peter Müller Mainz, den 30.10.2009 Für den Freistaat Sachsen: St. Tillich Mainz, den 30.10.2009 Für das Land Sachsen-Anhalt: Böhmer Mainz, den 30.10.2009 Für das Land Schleswig-Holstein: Peter Harry Carstensen Erfurt, den 20.11.2009 Für den Freistaat Thüringen: Ch. Lieberknecht Protokollerklärung aller Länder zum Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag „Die Länder beabsichtigen, zeitnah die bestehenden Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen und zum Medienkonzentrationsrecht zu überprüfen. In diese Prüfung sollen auch Regelungen einbezogen werden, die insbesondere in Ländern ohne regionale Fenster zur Vielfalt der lokalen und regionalen Rundfunkangebote beitragen können.“ Protokollerklärung aller Länder zu § 7 Abs. 7 des Rundfunkstaatsvertrages „Die Länder erwarten von den Rundfunkveranstaltern, dass sie mit den Verbänden der werbetreibenden Wirtschaft und der Produzenten zu Produktplatzierungen einen verbindlichen Verhaltenskodex vereinbaren.“
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