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Für die Kündigung der in Artikel 1 bis 7 geänderten Staatsverträge sind die dort vorgesehenen Kündigungsvorschriften maßgebend.
Dieser Staatsvertrag tritt mit Ausnahme des Artikels 1 §§ 5 a Abs. 4 und 20 Abs. 4 sowie hinsichtlich des Teleshoppings § 44 Abs. 6 am 1. April 2000 in Kraft. Artikel 1 §§ 5 a Abs. 4 und 20 Abs. 4 sowie hinsichtlich des Teleshopping § 44 Abs. 6 tritt erst zu dem Zeitpunkt in Kraft, an dem das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 9. September 1998 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Der Tag des In-Kraft-Tretens ist in den Veröffentlichungsblättern der Länder bekannt zu machen. Sind bis zum 31. März 2000 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.
Die Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz teilt den Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.
Die Staatskanzleien der Länder werden ermächtigt, den Wortlaut des Rundfunkstaatsvertrages, des ARD-Staatsvertrages, des ZDF-Staatsvertrages, des Deutschlandradio-Staatsvertrages, des Rundfunkgebührenstaatsvertrages, des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages und des Mediendienste-Staatsvertrages in der Fassung, die sich aus den Artikeln 1 bis 7 ergibt, mit neuem Datum bekannt zu machen. Für das Land Baden-Württemberg: Erwin Teufel 22. Juli 1999 Für den Freistaat Bayern: Edmund Stoiber 4. August 1999 Für das Land Berlin: Eberhard Diepgen 24. August 1999 Für das Land Brandenburg: Manfred Stolpe 12. August 1999 Für die Freie Hansestadt Bremen: Henning Scherf 20. Juli 1999 Für die Freie und Hansestadt Hamburg: Ortwin Runde 31. Juli 1999 Für das Land Hessen: R. Koch 16. August 1999 Für das Land Mecklenburg-Vorpommern: H. Ringstorff 31. Juli 1999 Für das Land Niedersachsen: Gerhard Glogowski 20. Juli 1999 Für das Land Nordrhein-Westfalen: Wolfgang Clement 16. August 1999 Für das Land Rheinland-Pfalz: Kurt Beck 16. August 1999 Für das Saarland: Reinhard Klimmt 30. Juli 1999 Für den Freistaat Sachsen: Kurt Biedenkopf 19. Juli 1999 Für das Land Sachsen–Anhalt: Reinhard Höppner 16. Juli 1999 Für das Land Schleswig-Holstein: Heide Simonis 20. Juli 1999 Für den Freistaat Thüringen: Bernhard Vogel 19. Juli 1999
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