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Die Anforderungen des § 11d des Rundfunkstaatsvertrages gelten auch für alle bestehenden Angebote, die über den 31. Mai 2009 hinaus fortgeführt werden. Dieser Bestand ist in Telemedienkonzepten den Ländern darzulegen. Für den Bestand gilt § 11f des Rundfunkstaatsvertrages entsprechend. Das Verfahren entsprechend § 11f des Rundfunkstaatsvertrages ist bis zum 31. August 2010 abzuschließen. Bis zum Abschluss des Verfahrens ist die Fortführung bestehender Angebote zulässig. Entsprechendes gilt für Angebote nach § 11c Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Nr. 4 des Rundfunkstaatsvertrages.
Teleshoppingkanäle, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Staatsvertrages verbreitet werden, gelten für die Dauer von zehn Jahren als zugelassen. Der Betrieb ist der zuständigen Landesmedienanstalt anzuzeigen. Zuständig ist die Landesmedienanstalt des Landes, in der der Veranstalter seinen Sitz hat. Im Übrigen gelten die §§ 20a und 38 des Rundfunkstaatsvertrages entsprechend.
Für die Kündigung der in Artikel 1 bis 6 geänderten Staatsverträge sind die in diesen vorgesehenen Kündigungsvorschriften maßgebend.
Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Juni 2009 in Kraft. Sind bis zum 31. Mai 2009 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.
Die Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz teilt den Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.
Die Länder werden ermächtigt, den Wortlaut des Rundfunkstaatsvertrages, des ARD-Staatsvertrages, des ZDF-Staatsvertrages, des Deutschlandradio-Staatsvertrages, des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages und des Rundfunkgebührenstaatsvertrages in der Fassung, die sich aus den Artikeln 1 bis 6 ergibt, mit neuem Datum bekannt zu machen. Berlin, den 18. Dezember 2008 Für das Land Baden-Württemberg: Günther H. Oettinger Für den Freistaat Bayern: Horst Seehofer Für das Land Berlin: Klaus Wowereit Für das Land Brandenburg: Matthias Platzeck Für die Freie Hansestadt Bremen: Jens Böhrnsen Für die Freie und Hansestadt Hamburg: Ole von Beust Für das Land Hessen: Roland Koch Für das Land Mecklenburg-Vorpommern: Erwin Sellering Für das Land Niedersachsen: Christian Wulff Für das Land Nordrhein-Westfalen: Dr. Jürgen Rüttgers Für das Land Rheinland-Pfalz: Kurt Beck Für das Saarland: Peter Müller Für den Freistaat Sachsen: Stanislaw Tillich Für das Land Sachsen-Anhalt: Prof. Dr. Wolfgang Böhmer Für das Land Schleswig-Holstein: Peter Harry Carstensen Für den Freistaat Thüringen: Dieter Althaus
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