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Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft vom 21. März 2006 (SächsGVBl. S. 76), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Juli 2009 (SächsGVBl. S. 423), wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden nach dem Wort „Forstwirtschaft“ die Wörter „sowie des Verbraucherschutzes“ angefügt.
§ 1 wird wie folgt geändert:
Nummer 5 wird gestrichen.
Die Nummern 6 bis 8 werden die Nummern 5 bis 7.
Die Nummer 9 wird Nummer 8 und wie folgt gefasst: „8. § 2 Abs. 3 Satz 1 ÖLG,“.
Die Nummern 10 und 11 werden die Nummern 9 und 10.
Folgender § 3 wird angefügt: „§ 3 Auf das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz wird die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 42 Abs. 1 Satz 3 LFGB für den Bereich Futtermittel übertragen.“
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