Art. 1 Nr. 2 SN-11483Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung von Zuständigkeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
§ 1 wird wie folgt geändert:
Art. 2 Nr. 1 SN-1802Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen und zur Änderung einer weiteren Verordnung
Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen.
Art. 3 Nr. 1 Buchst. b SN-5189Verordnung der Sächsichen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften aus Anlass der Errichtung des Staatsbetriebes Sachsenforst
Die Angabe zu § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 (aufgehoben)“.
Art. 1 Nr. 2 SN-21055Vierte Verordnung des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung Landwirtschaft/Forsten/Gentechnik
Absatz 4 wird aufgehoben.
Art. 1 Nr. 4 SN-2298Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten zur Durchführung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
§ 11 Abs. 1 wird wie folgt geändert: